Investition in Start-up-Förderung und Wissenschaft

Anschubfinanzierung für die Venture Campus Pfalz GmbH beschlossen

Der Kreistag des Landkreises Germersheim hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Venture Campus Pfalz GmbH (VCP) in der Gründungs- und Aufbauphase finanziell zu unterstützen. Mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 Euro im Jahr 2026 sowie jährlichen Zuschüssen von jeweils 10.000 Euro in den darauffolgenden drei Jahren setzt der Landkreis ein klares Zeichen für Innovation und wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Ziel der Förderung ist es, technologieorientierte Ausgründungen aus dem universitären Umfeld – insbesondere der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) – im Kreis Germersheim und in der Südpfalz zu etablieren und zu stärken. Gleichzeitig soll der Technologietransfer verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen erhöht werden. Der Landkreis steht hierzu auch im engen Austausch mit den Kommunen, die ebenfalls ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert haben.

Landrat Martin Brandl im Nachgang der Sitzung: „Mit der Förderung des Venture Campus Pfalz investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen für innovative Gründungen und stärken gleichzeitig die regionale Wertschöpfung. Gerade die enge Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft bietet große Chancen für nachhaltiges Wachstum in der Südpfalz“.

Michael Englert, Initiator des Venture Campus Pfalz, erklärt: „Die Unterstützung durch den Landkreis Germersheim ist ein wichtiger Impuls für den Aufbau des Venture Campus. Gemeinsam schaffen wir eine Plattform, die Wissenschaft, Unternehmertum und Kapital vernetzt und jungen technologieorientierten Start-ups optimale Bedingungen bietet. Damit stärken wir die Innovationskraft der Region und schaffen Mehrwert für Gründerinnen und Gründer ebenso wie für die etablierten Unternehmen vor Ort.“

Die Förderung erfolgt im Einklang mit den geltenden EU-beihilferechtlichen Vorgaben (De-minimis-Regelung). Die konkrete Ausgestaltung wird in einem Zuwendungsbescheid geregelt, dessen Erstellung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei begleitet wird.