- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Ende Januar informiert die Kreisverwaltung:
Gebührenbescheide für Abfallentsorgung
Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim ihre Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Adressaten sind die Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2024 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei den Überweisungen unbedingt die Eigentümernummer anzugeben ist, um die Zahlungseingänge korrekt zuweisen und verbuchen zu können. Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man sich allerdings mit Erteilung einer Einzugsermächtigung sparen kann. Unter der Internet-Adresse www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das entsprechende Formular unter der Rubrik Online Service (bei An-, Um- und Abmeldung oder Tonnentausch) genutzt werden.
Auf der Webseite werden zahlreiche weitere Online-Dienste vorgehalten, wie beispielsweise eine Erinnerungsfunktion per Mail, mit der die Abholzeiten oder Änderungen bekanntgegeben werden. Außerdem können über Formulare auf der Webseite ohne weitere Zwischenschritte Änderungen zur Tonnengröße oder Um- und Abmeldungen sowie die Anmeldung für eine Abholung von Sperrmüll komplett digital angezeigt werden.