- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Eingliederungshilfe im Jugendamt
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Ausschreibung des Albert-Haueisen-Kunstpreises 2026
- Aufruf des Landrats „Albert-Haueisen-Kunstpreis“
- Kunstschaffende gesucht
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen-1
- Fotoprojekt Demokratie
- Kultur-Ticket
- Online Dienste
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Öffnungszeiten
- Landkreis
Am 1. November
Dritte Abschlagszahlung für Müllgebühren fällig
Am 1. November ist im Kreis Germersheim die dritte Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2026 fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung. Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus. Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.
Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53-256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik "Formulare" abrufbar und muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt (per Post oder als Scan per E-Mail) bzw. gefaxt werden. Die Kreisverwaltung bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden. Ebenso wird um die Verwendung der richtigen Bankkonten der Abfallwirtschaft Germersheim gebeten, diese stehen auf dem jeweiligen Gebührenbescheid.