Hornissen

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Hornissen

Sie haben in Ihrem unmittelbaren Wohn- bzw. Lebensumfeld ein Hornissennest festgestellt. Sofern aufgrund von Allergien, an besonders ungünstigen Standorten oder im Rahmen von durchzuführenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen ein friedliches Nebeneinander nicht möglich ist und die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester unumgänglich wird, ist aufgrund der Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz notwendig.

Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG ist in Bezug auf die besonders geschützte einheimische Hornisse die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung zuständig.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Nester im Haus oder Garten nicht immer direkt beseitigt werden müssen zumal die Tiere als Nützlinge gelten. Die Nester sind nur einige Monate bewohnt, spätestens im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab und nur die Königinnen überwintern. Alte Nester werden aufgegeben und nicht wieder bezogen.

Damit wir Ihren Antrag auf Erteilung einer Befreiung prüfen und erteilen können schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, aussagekräftigen Bildern und einer Begründung, weshalb das Nest entfernt werden sollte. Nutzen Sie dazu die Kontaktadressen im grün-gelben Bereich auf dieser Webseite.

Die Entfernung eines Hornissennestes darf in der Regel nur von fachkundigen Personen, wie z. B. von Imkern oder einer Fachfirma vorgenommen werden. Sie finden diese Firmen, die sich auf die Entfernung bzw. Umsiedlung von Hornissennestern spezialisiert haben, in den örtlichen Telefonverzeichnissen oder im Internet.

Seitens der Verwaltung können in diesem Fall keine Empfehlungen gegeben werden.

 

Asiatische Hornisse

Bei der Asiatischen Hornisse handelt es sich um eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz invasive gebietsfremde Art, für die die obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd auch hinsichtlich einer durchzuführenden Bekämpfung bzw. Beseitigung zuständig ist. Die Art stellt durch ihre hohe Individuenzahl eine Gefahr für die heimischen Insektenarten und die Imkerei dar und lässt sich durch ihr Aussehen und die Erscheinungsform gut von der einheimischen Hornisse unterscheiden.

Bitte wenden Sie sich unter Beifügung aussagekräftiger Fotos von Tiere und Nestern sowie Angaben hierzu an die folgende E-Mail Adresse: InvasiveArten@sgdsued.rlp.de

Bei dringendem Handlungsbedarf können Sie sich auch an einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer wenden, der unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um eine einheimische Hornisse handelt, eine Beseitigung auf Ihre Kosten vornehmen kann, ohne dass hierfür eine Befreiung erforderlich wird.