Vogelschutzgebiet

Vogelschutzgebiet

Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten", kurz  Vogelschutzrichtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.
Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnatur-schutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („Special Protection Areas“ – SPA), den so genannten "Vogelschutzgebieten".