Hygieneschulung nach § 43 lfSG

Hygieneschulung nach § 43 lfSG

  • Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

    Der Kreisverwaltung Germersheim hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    1. Sie melden sich über https://ger.gotzg.de kostenpflichtig zur Infektionsschutzbelehrung an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung.

    2. Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).

    Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone. Wir empfehlen die Verwendung der APP “tzg Video-Ident“.

    Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.

    Bei Nutzung der “tzg Video-Ident“ APP zur Videoidentifikation:

    • Öffnen Sie die APP “tzg Video-Ident“ 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. 
    • Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. 
    • Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von 
    • einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn 
    • kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der 
    • APP aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der 
    • Anmeldebestätigung). 


    Bei Nutzung anderer Kommunikationstools 

    (Facetime, Ginlo oder Signal) zur Videoidentifikation: Sie werden zum gebuchten Termin (mit 10 Minuten Toleranz) von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung). 

    Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.

    2. Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de . Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.

    3. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

    4. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

    5. Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.

    6. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.

    7. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.

    8. Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot* im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.

    9. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tzg.online. Tel.: 02182 8507-65

    10. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

    11. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.

    *

  • Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

    Für einen bestimmten Personenkreis besteht die Möglichkeit, sich von den Gebühren für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG befreien zu lassen.
    Die Möglichkeit der Gebührenbefreiung ist im Gebührenverzeichnis der rheinland-pfälzischen Gesundheitsverwaltung definiert und umfasst den nachstehenden Personenkreis:

    1. Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten.

    2. Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten.

    3. Personen, die zur Berufsausbildung, als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder zu freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten beschäftigt werden sollen.

    Sollten Sie einem der o.g. Personenkreise angehören, so senden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über die Kostenbefreiung (bspw. FSJ-Bescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung o.ä.) an die E-Mail-Adresse ifsg@tz-glehn.de.

    Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) wird sich dann mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung telefonisch in Verbindung setzen.

  • Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

    Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

  • Minderjährige Teilnehmer

    Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

  • Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

    Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: GER.GOTZG.DE


Richtig Hände waschen: (Bild anklicken)                                                        Richtig niesen: (Bild anklicken) grafik händewaschen                                 grafik einer frau