Zulassung von Betrieben nach EG

Zulassung von Betrieben nach EG

Verschiedene Betriebe brauchen je nach Tätigkeit eine Zulassung oder Registrierung nach geltendem Recht. Dieses wird zum Teil durch die Lebensmittelüberwachung durchgeführt.

Hierunter fallen u.a. folgende Tätigkeiten (bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur beispielshaft ist):

  • Schlachtbetriebe bzw. Metzgereien, in welchen Tiere geschlachtet werden
  • Metzgereien mit eigener Hackfleischherstellung
  • Gemeinschaftsverpflegungsstätten
  • Eierpackstellen