Haushaltsplan

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Germersheim voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt).

Im Finanzhaushalt sind alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er weist insbesondere auch die in Zusammenhang mit den Investitionen stehenden Zahlungsströme aus.

Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember-Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.