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Newcastle-Krankheit wieder in Deutschland – Geflügel impfen
Newcastle-Krankheit

Die hochansteckende Geflügelkrankheit ist erstmals nach über 30 Jahren wieder in Deutschland aufgetreten. Deshalb erinnert das Landesuntersuchungsamt (LUA) an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle Krankheit, auch Newcastle Disease oder ND genannt.
Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gebracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
Mehr dazu hier:
FLI FAQ: Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND)
Newcastle-Krankheit - Flyer Biosicherheit im Stall
Aktuelle Meldungen:
9. April 2026: Tierseuchenverbund Rheinpfalz: Newcastle-Krankheit wieder in Deutschland