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Baukontrolle und Bauüberwachung
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Benötigte Unterlagen (bitte mit Klick auf das Pluszeichen rechts (+) aufklappen)
Baubeginnsanzeige
Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).
Rohbauvollendungsanzeige
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).
Bauvollendungsanzeige
Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).
Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz
Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
Geltungsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung erlischt
- Wenn nicht innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wird oder
- die Ausführung 4 Jahre unterbrochen wird und
- nicht innerhalb dieser Frist ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt wird.