Baukontrolle und Bauüberwachung

Baukontrolle und Bauüberwachung

Baukontrollbezirk Nord

  • Stadt Germersheim
  • Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Verbandsgemeinde Bellheim
  • Verbandsgemeinde Rülzheim


Baukontrollbezirk Süd

  • Stadt Wörth am Rhein
  • Verbandsgemeinde Jockgrim
  • Verbandsgemeinde Kandel
  • Verbandsgemeinde Hagenbach
  • Benötigte Unterlagen (bitte mit Klick auf das Pluszeichen rechts (+) aufklappen) 

    Baubeginnsanzeige

    Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).

    Rohbauvollendungsanzeige

    Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).

    Bauvollendungsanzeige

    Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher Textform mitzuteilen (gerne unter Angabe des Aktenzeichens an die oben genannte Mailadresse).

    Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz

    Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.

    Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung erlischt

    • Wenn nicht innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wird oder
    • die Ausführung 4 Jahre unterbrochen wird und 
    • nicht innerhalb dieser Frist ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt wird.